Die liebe Not mit der Überwachung…
An Angeboten mangelt es derzeit kaum, wenn es darum geht, das eigene Kind auf Schritt und Tritt zu verfolgen, die senile Oma im Auge zu behalten oder dem vermeintlich untreuen Partner hinterher zu spüren – via Handy, versteht sich, für das inzwischen zahllose Seiten im Internet Ortungsdienste anbieten.
Im Gegensatz zu Jamba-Anwendungen, die stets im unvermeidbaren Spaß-Abo daherkommen und keinerlei echte Ortung zustande sondern lediglich finanzielle Erleichterung bringen, sind seriöse Angebote bei der Ausfindigmachung des Trägers eines Mobiltelefonsbis auf wenige Meter genau. Alles, was man dafür braucht, ist seine eigene sowie die zu ortende Handynummer, die Bereitschaft, Geld für den Service zu bezahlen, und eine Einwilligungs-SMS des Georteten.
Der Vorteil, den die Betreiber solcher Dienste herauszustreichen versuchen, ist selbstverständlich die dadurch gewonnene, zusätzliche Sicherheit für Jung und Alt – besonders, um den Schulweg der Kinder oder den Einkaufsgang der Großeltern nachvollziehen zu können. Die Genauigkeit einer solchen Ortung liegt, je nach Service, zwischen 30 und 250 Metern, wobei es in ländlichen Gegenden mit weniger Handymasten zu größeren Abweichungen kommen kann.
Alles in allem klingt das Angebot für Eltern besonders attraktiv, bereits jeder Sechste könnte (dank GPS-Handy) bereits geortet werden. Datenschützer warnen dennoch vor Missbrauch: Das Sicherheits-System lässt sich nämlich mit gefälschten SMS verhältnismäßig simpel umgehen, was dazu führen könnte, dass Stalking und andren illegalen Verfolgungs- bzw. Überwachungsaktionen Tür und Tor geöffnet werden. Missbrauch ist auch hier strafbar. Eine Telekommunikationsnovelle soll künftig gesetzlich festlegen, dass Ortungen nur noch mit ausdrücklicher, schriftlicher Einverständniserklärung der Georteten durchgeführt werden kann.




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