Bundestag beschließt Änderungen des TKG

toolani-blog-bundestag1In der vergangenen Woche beschloss der Bundestag Änderungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG), darunter eine neue Obergrenze für 0180er-Nummern. Diese soll bei 42 Cent pro Minute oder 60 Cent pro Anruf vom Handy und bei 14 bzw. 20 Cent bei Anrufen vom Festnetz liegen. Weiters wurde beschlossen, dass Verbraucher künftig  Verträge aus Telefonwerbung innerhalb von 14 Tagen rückgängig machen können.

Auch im Bereich der Handyortung wird es Änderungen geben.  Wer jemanden nachspionieren möchte, der benötigt in Zukunft eine ausdrückliche, gesonderte schriftliche Zustimmung des Handybesitzers. Sollte die Standortbestimmung über Dritte abgewickelt werden, erhält der Ausspionierte nach fünfmaliger Feststellung des Aufenthaltortes eine Kurzmitteilung, die Auskunft über die Anzahl der Standortabfragen gibt.

Da immer weniger Menschen im Telefonbuch stehen, soll ein Namensbasierter Vermittlungsdienst bei der Suche nach Telefonnummern helfen. Man sucht einfach nach dem Namen der Person. Die gesuchte Person erhält dann von ihrem Netzbetreiber die Information, dass Person X eine Nummernauskunft wünscht, ohne jedoch die Rufnummer des Anfragenden zu erfahren. Dann kann man entscheiden, ob man seine Rufnummer preisgeben will oder nicht.

Weiters werden Telefonanbieter mit dem neuen Gesetzesentwurf dazu verpflichtet, Vermittlungsdienste für gehörlose und hörgeschädigte Endnutzer bereitzustellen, um den  Zugang zu öffentlich zugänglichen Telefondiensten sicherzustellen.



Comments

No comments yet.

Add Yours

  • Author Avatar

    YOU


Comment Arrow



About Author

admin

This author has not yet written a description. Please give them some time to get acquainted with the site and surely they will write their masterpiece.